Aus Vonrudorff
Nach §15 Telemediengesetz werden nur die Daten erhoben, die zwingend notwendig sind, um die Inanspruchnahme des Dienstes und die Abrechnung meiner Leistung zu ermöglichen. Das sind:
- Name der abgerufenen Datei (URL)
- Datum und Uhrzeit des Abruf
- Übertragene Datenmenge
- Meldung, ob der Abruf erfolgreich war
- IP-Adresse
Teile der Daten werden im Rahmen des METIS-Programms an die VG WORT übermittelt, dort aber direkt nach der statistischen Erfassung gelöscht.