Vonrudorff:Datenschutz: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 29. Juli 2010, 20:37 Uhr
Nach §15 Telemediengesetz werden nur die Daten erhoben, die zwingend notwendig sind, um die Inanspruchnahme des Dienstes und die Abrechnung meiner Leistung zu ermöglichen. Das sind:
- Name der abgerufenen Datei (URL)
- Datum und Uhrzeit des Abruf
- Übertragene Datenmenge
- Meldung, ob der Abruf erfolgreich war
- IP-Adresse
Teile der Daten werden im Rahmen des METIS-Programms an die VG WORT übermittelt, dort aber direkt nach der statistischen Erfassung gelöscht.